Viele Tierbesitzer wissen, dass eine Chippflicht für Hunde, Katzen (Zuchttiere) und Pferde besteht.
Aber ebenso wissen viele Tierbesitzer nicht, dass eine alleinige Chippung des Tieres nicht ausreichend ist, denn erst die Registrierung in/bei einer Datenbank ermöglicht eine Zuordnung zum Besitzer des Tieres.
Falls Ihr Tier noch gar nicht gechippt wurde, müssen Sie einen Tierarzt aufsuchen. Im Normalfall übernimmt dieser gleichzeitig auch die Registrierung (nachfragen).
GLEICH VORAB: Ist ihr Tier schon gechippt aber nicht registriert (wie Sie das kontrollieren lesen Sie weiter unten), können Sie die Registrierung auch selbst durchführen (z.B. in der Heimtierdatenbank mittels Handysignatur oder Bürgerkarte aber auch bei privaten Anbietern wie Petcard, Animaldata usw.).
Definition des Begriffs "Zuchtkatze":
Das Tierschutzgesetz definiert Zuchtkatzen als alle Katzen (weiblich und männlich), die zur Zucht verwendet werden, worunter (landläufig) die (Zucht-)tiere von Züchtern gemeint sind.
Eine Novelle des Tierschutzgesetzes definiert den Begriff "Zucht" neu, wonach nicht nur die gezielte sondern auch die nicht verhinderte Anpaarung von Tieren darunter zu
verstehen ist. Behörden vertreten daher die Rechtsansicht, dass der Begriff "Zuchtkatze" nicht nur die Zuchttiere von Züchtern umfasst, sondern auch der Freigang
unkastrierter/unsterilisierter Katzen als "Zucht" im Sinne des Tierschutzgesetzes zu betrachten ist!
In einem Merkblatt der NÖ Tierschutzombudsstelle (https://www.animaldata.com/x3/downloads/Merkblatt_Katzen.pdf) kann nachgelesen werden,
dass Katzen mit Freigang zu kastrieren ODER mittels Mikrochip zu kennzeichnen und als Zuchtkatze zu registrieren sind!
Generell empfehle ich auch Katzenhaltern (ohne Chip- und Registrierungspflicht), welche einen kleinen kastrierten oder sterilisierten "Streuner" besitzen, ihr Tier zu chippen und zu registrieren (dann würden auch die vielen Postings mit "Wem gehört..." nicht mehr nötig sein 🤓)!
Und weiters: Die Meldung des Tieres bei der Gemeinde ersetzt NICHT die Registrierungspflicht in der Heimtierdatenbank! Jedoch gibt es Gemeinden mit Zugang zur Heimtierdatenbank, welche eine Eintragung in derselben ermöglichen würde.
Selbst kontrollieren - Wie funktioniert`s:
1) Die einfachste Variante, falls schon ein Chip implantiert wurde UND es sich um einen Hund oder eine "Zuchtkatze" handelt (=Eintragungspflicht in der Heimtierdatenbank):
Den Aufkleber mit der Chipnummer finden Sie normalerweise im Tier- oder Impfpass.
Besuchen Sie die Seite https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx . Dort muss (nach Eingabe des Codes) ein Eintrag zu finden sein und Sie finden auch die Information, über welche Meldestelle das Tier registriert wurde. Rufen Sie die Seite der Registrierungsstelle auf und geben Sie dort noch einmal den Code ein, dann finden Sie die zugehörigen Kontaktdaten (diese bitte kontrollieren).
2) Eine weitere Variante, falls schon ein Chip implantiert wurde ABER es sich nicht um einen Hund oder eine Zuchtkatze handelt (z.B. freiwillig registrierte und nicht fortpflanzungsfähige Katzen):
Diese sind nicht in der Heimtierdatenbank zu finden, sondern meist direkt in den Datenbanken der Registrierungsstellen (z.B. Animaldata oder Petcard).
Die beste und einfachste Suche funktioniert über http://www.petmaxx.com/index.aspx?lang=de (dort ist eine Suche in zahlreichen Datenbanken möglich). Geben Sie dort die Chipnummer ein. Ist ein Eintrag vorhanden, dann besuchen Sie die Seite der angezeigte Registrierungsstelle, geben Sie dort die Chipnummer noch einmal ein und kontrollieren Sie die Daten.
Wichtig: Trotzdem ist eine generelle Überprüfung der Auslesbarkeit des Chips sinnvoll (z.B. bei uns)!
Haben Sie einen "Streuner", der gerne einmal selbstständig die Umgebung erkundet, empfiehlt es sich, auch bei Tierarten eine Chippung und Registrierung vorzunehmen, obwohl für diese keine vorgeschrieben wäre.
Hier der Link zu weiteren Informationen auf der Homepage des zuständigen Bundesministeriums:
https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/
Mag. med. vet. Andrea Rohr
8983 Bad Mitterndorf 96
Tel: +43 664 49 63 242
mail: vetpraxis-rohr@outlook.com